Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Schülerinnen, liebe Schüler, liebe Eltern,
nach der neuen Corona-Verordnung gilt ab 01.11.- 14.11.21 eine Testpflicht von dreimal pro Woche (Montag, Mittwoch und Freitag) für alle Nichtgeimpften und Nichtgenesenen.
Danach wird wieder zweimal pro Woche (Montag und Donnerstag) eine Testung erfolgen.
Vom 01.11.-05.11.21 ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes für alle im Schulbereich, auch im Unterricht Pflicht. Ab 08.11.21 besteht diese Pflicht nur noch auf den Gängen und Fluren, wenn keine Vorwarnstufe erreicht wurde.
Keine Pflicht zum Tragen des MNS besteht:
- bei der Essenseinnahme
- auf dem Schulhof bei Abstand (1,5 m)
- im Sportunterricht
- während Klausuren.
Ich wünsche uns allen einen guten Start nach den Herbstferien.
K. Lange
Schulleiterin