Die Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Beteiligten im Schulbetrieb.
In Kraft seit 26. August 2013
- Wir verstehen unter einem respektvollen Miteinander rücksichtsvolles Verhalten, gegenseitige Hilfe und höfliche Umgangsformen, deshalb schließen wir Mobbing und Gewalt aus.
- Wir sehen es als unsere Pflicht an, aktiv auf Ordnung, Sauberkeit und pfleglichen Umgang mit dem Inventar und den Lehr- und Lernmitteln im gesamten Schulkomplex zu achten.
- Jeder ist verpflichtet, sich über wichtige Schulangelegenheiten und Termine zu informieren.
- Die Fenster bleiben in den Pausen und Freistunden gekippt oder verschlossen.
- Die Verbreitung von Publikationen jeglicher Art bedarf der Genehmigung der Schulleitung.
- Während des gesamten Schulablaufes sind Nikotin, Alkohol und Drogen strengstens untersagt.
- Damit der Unterricht pünktlich beginnen und enden kann, befinden sich alle zum Vorklingeln mit den erforderlichen Arbeitsmaterialien an ihrem Platz.
- Ist der Lehrer 10 Minuten nach dem Stundenklingeln nicht anwesend, meldet dies ein Verantwortlicher der Schulleitung.
- Alle haben das Recht auf einen ungestörten Unterricht und die Pflicht, durch diszipliniertes Verhalten dazu beizutragen.
- Handys/elektronische Geräte sind vor Stundenbeginn stumm- oder ausgeschaltet, werden in der Schultasche aufbewahrt und nur in Absprache mit dem Lehrer verwendet.
- Bei Verstößen kann der Lehrer das Gerät einziehen, die Abholung erfolgt in der Regel am Ende des Schultages durch den Schüler im Sekretariat.
- Essen und Trinken sind generell nur in den Pausen gestattet. In Ausnahmefällen ist das Trinken aus verschließbaren Flaschen im Unterricht erlaubt.
- Die Mittagesseneinnahme ist nur im Speisesaal oder in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
- Mäntel, Jacken, Kopfbedeckungen und Helme sind in der Garderobe und in den Schließfächern aufzubewahren. Garderoben sind keine Aufenthaltsräume. Die Schule übernimmt für Geld und Wertgegenstände keine Haftung.
- Für den Schulbereich gelten die Gesetze und Verordnungen des Freistaates Sachsen und der Bundesrepublik Deutschland.
- Für spezielle Räume bzw. Lehr- und Lernmittel gelten besondere Nutzungsordnungen.
- Zur Durchsetzung der Normen der Hausordnung dient ein schulinterner Maßnahmekatalog.
Jeder übernimmt für sein Handeln die Verantwortung.