Ab Freitag (05.11.2021) gilt die Vorwarnstufe. Damit entfällt der Wegfall der Verpflichtung zum Tragen einer MNB ab der Sekundarstufe 1 ab dem 08.11.2021 gemäß § 4b Abs. 2 Schul- und Kita-Corona-VO. Schülerinnen und Schüler und schulisches Personal in Schulen dieser Schularten müssen demnach ab kommender Woche weiter auch im Unterricht eine MNB tragen.
Die Schulleitung