Die Webseite des Fördervereins finden Sie hier.
Dort finden Sie immer die neusten Informationen rund um die Freunde des Carl-von-Bach-Gymnasiums.
Dem Vorstand gehören als gewählte Mitglieder an:
Vorsitzende: Maren Saurer
stellv. Vorsitzender: Siegfried Schulze
Schatzmeister: Falko Schreiter
Schriftführer: Wolfgang Uhmann
Beisitzer: Kathrin Lorenz
Angela Müller
Bianka Vogel
Arnold Gabor
Jens Schulze
Wir fördern ...
ganz unkompliziert vieles, was nicht durch Zuwendungen
von öffentlicher Hand gedeckt ist,
denn nicht alle Wünsche von Schülern, Eltern und Lehrern lassen
sich mit dem regulären Etat einer Schule finanzieren.
... wo wir gebraucht werden!
Zum Beispiel unterstützen wir:
- die Durchführung von naturwissenschaftlichen, musikalischen,
sportlichen oder künstlerischen Projekten.
- die Anschaffung von Büchern für die Schulbibliothek.
- wenn nötig, Schülerinnen und Schüler, um ihnen die Teilnahme
an Klassenfahrten zu ermöglichen.
- Auszeichnungen von herausragenden Leistungen, sei es von
Schülern oder im sonstigen Umfeld der Schule.
- die Klassentreffen ehemaliger Schüler, gerne auch mit
Schulführungen dorthin, wo man als Schüler nicht hin durfte.
Unsere Mitglieder ...
sind allesamt Menschen, denen unsere Schule am Herzen liegt.
Das sind:
- natürlich Eltern unserer Schüler.
- viele ehemalige Schüler und Lehrer, die sich ihrer Schule noch
heute verpflichtet fühlen.
- engagierte Mitglieder des aktiven Lehrerkollegiums.
- und selbstverständlich auch alle anderen, die unsere Schule
fördern möchten.
... unterstützen uns und unsere Schule.
- durch einen – moderaten – jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von
15 Euro.
- wenn sie es denn möchten, durch ihre immer willkommene Hilfe
bei unseren Aktivitäten.
- durch großzügige Spenden, für die wir Ihnen gern auch eine
Spendenquittung ausstellen.
Über 25 Jahre Tradition ...
Gegründet im Jahre1993 zählen wir heute ca. 200 Mitglieder.
Dabei können wir auf eine ganze Reihe von erfolgreichen Aktivitäten
– große wie kleine – zurückblicken.
So entsteht zum Beispiel alljährlich der Jahresspiegel als
Schulchronik unter unserer Schirmherrschaft.
Und jeder neue Schüler freut sich riesig über das tolle Liederbuch,
das er von uns – mittlerweile schon traditionell – als kleines
Willkommensgeschenk erhält.
... möchten wir so weiterführen!
Dabei sind Sie uns im Förderverein als Mitglied jederzeit herzlich
willkommen.
Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung, einerseits finanziell durch Ihren
Mitgliedsbeitrag oder darüber hinaus auch noch mit einer Spende.
Auch tatkräftige Hilfe von Ihnen nehmen wir natürlich gerne an.
In Form von Ideen und Anregungen – jederzeit oder auf unserer
alljährlichen Mitgliederversammlung – oder – viel lieber noch – durch
111aktive Mitarbeit.
Wie Sie Mitglied bei uns werden, finden Sie hier:
Mitgliederinformation und Einwilligungserklärung
Unsere Beitrittserklärung und unsere Satzung
Antrag auf eine Schulführung
Beitrag:
15 € im Jahr
Spenden:
Bankverbindung
IBAN: DE46870540003711004872 BIC: WELADED1STB Kreditinstitut: Erzgebirgssparkasse
Für Kleinspenden bis zu 300 Euro genügt ein vereinfachter Spendennachweis zur steuerlichen Absetzung.
Die Finanzverwaltung unterscheidet zwischen Groß- und Kleinspenden. Beträgt die Spende maximal 300 Euro, verlangt das Finanzamt nicht zwingend eine Spendenbescheinigung zur steuerlichen Absetzung. Hier genügt eine Buchungsbestätigung von der Bank, die der Spender als Nachweis zusammen mit seiner Steuererklärung beim Finanzamt einreicht. Auf diesem vereinfachten Spenden-Nachweis müssen folgende Informationen ersichtlich sein:
• Name und Kontonummer von Empfänger & Spender
• Betrag (in Euro) & Buchungstag
• Steuerbegünstigter Zweck
• Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt
Übersteigt die Spende den Grenzwert von 300 Euro, benötigt das Finanzamt vom Spender eine vom Verein ausgestellte Spendenbescheinigung. Ausnahmen sind Zuwendungen in Katastrophenfällen, die innerhalb kurzer Zeit getätigt werden und an einen bestimmten Empfänger gehen (z.B. Caritas, DRK). Hier reicht eine Buchungsbestätigung in Form eines Kontoauszuges zur Steuerberücksichtigung.
Sollte in begründeten Ausnahmefällen die Ausstellung einer Zuwendungsbescheinigung unter dem angegebenen Grenzwert notwendig sein, sprechen Sie uns gern an.
Datenschutz
Die Datenschutzgrundverordnung verpflichtet uns, die Mitglieder über die Verarbeitung ihrer personengebundenen Daten zu informieren und deren Einverständnis zur Datenverarbeitung einzuholen.